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Die Steuerklassen nach der Hochzeit im Überblick

Die Steuerklassen nach der Hochzeit im Ueberblick

Die Zuordnung zu einer Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe des Nettogehalts eines Arbeitnehmers. Sie bestimmt, welche Lohnsteuer vom eigentlichen Bruttogehalt durch den Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Die Zuordnung zu einer bestimmten Steuerklasse soll es dem Arbeitgeber erleichtern, die von der persönlichen Lebenssituation abhängigen Einkommens- und Freibeträge sowie die geltenden Pauschalen bei der Lohnsteuervorauszahlung zu berücksichtigen. Welche Steuerklasse nach der Heirat zu wählen ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Welche Lohnsteuerklassen gibt es?

Zur Eingruppierung in eine Klasse muss die Person unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Das trifft auf alle natürlichen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland zu. Man unterscheidet sechs Einkommensteuerklassen, in die eine Person abhängig von ihrer Lebenssituation eingruppiert wird.

Angabe der Steuerklasse auf einer alten deutschen Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerklasse 1 ist für Alleinstehende. Aus welchem Grund sie alleinstehend sind, ist dafür unerheblich. Personen können also ledig, verwitwet, getrennt oder auch geschieden sein. Alleinerziehende werden in der Steuerklasse 2 geführt. Die Einkommensteuerklasse 3 besitzen Verheiratete, deren Partner ein geringeres Einkommen beziehen. In Klasse 4 befinden sich Paare nach der Hochzeit mit annähernd gleichem Einkommen, wohingegen Einkommensteuerklasse 5 für diejenigen vorgesehen ist, die verheiratet sind, aber ein deutlich geringeres Einkommen als ihr Partner haben. Wer einen Zuverdienst oder einen Zweitjob über 450 € im Monat hat, wird automatisch der Klasse 6 zugeordnet. Ein grundsätzliches Wahlrecht der Zuordnung zu einer Steuerklasse besteht nur für Verheiratete und dabei zwischen den Steuerklassen 3, 4 und 5.

Welche Steuerklasse ist nach der Heirat am vorteilhaftesten?

Tauschen Paare bei der Hochzeit die Eheringe, steht auch die Entscheidung an, welche Einkommensteuerklasse nach der Heirat zu wählen ist, damit sie einen Steuervorteil bringt. Die Entscheidung hängt maßgeblich davon ab, ob beide Ehepartner ein Einkommen beziehen und wie hoch die Differenz des Einkommens der zukünftigen Eheleute ist. Generell werden Paare, wenn beide Partner arbeiten, nach der Eheschließung in Steuerklasse 4 eingeordnet. Das gilt auch für Alleinerziehende, die zuvor in Steuerklasse 2 waren.

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Wenn die Ehepartner ein Einkommen beziehen, das sich um maximal 10 % unterscheidet, ist der Steuervorteil am größten, wenn beide in der Lohnsteuerklasse 4 bleiben. Ist die Einkommensdifferenz größer als 10 %, haben die Eheleute die Wahl, sich aktiv gegen eine Zuordnung zur Klasse 4 zu entscheiden. Die Einkommensteuerklasse zu wechseln, macht vor allem Sinn, wenn ein Partner der Gutverdiener, der andere der Geringverdiener ist. In diesem Fall bringt der Wechsel zur Klasse 3 für den besserverdienenden Partner und zur Klasse 5 für den Partner mit dem geringeren Einkommen finanzielle Vorteile. Bei dieser Wahl zahlt der Besserverdiener deutlich weniger Steuern als der Geringverdiener. Unterm Strich haben beide Eheleute dadurch mehr Geld zur Verfügung. Arbeitet nur ein Ehepartner, wird er automatisch der Klasse 3 zugeteilt.

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Wenn ein Partner seinen Job verliert, behält er seine ursprüngliche Steuerklasse. Das kann in dem Fall finanzielle Nachteile bringen, wenn ein Besserverdiener arbeitslos wird und das Paar zuvor in die Klassen 3 und 5 eingruppiert war. Denn dann ist ein Wechsel der Lohnsteuerklasse nicht ohne Weiteres möglich. In allen anderen Fällen kann ein Wechsel einmal pro Jahr vorgenommen werden. Verdienen die Eheleute gleich oder ähnlich viel, lohnt sich ein Wechsel nicht. Durch das Ehegattensplitting bekommen Paare nach der Steuererklärung meist eine Rückzahlung vom Finanzamt.

Ehegattensplitting – Einsparmöglichkeiten ausschöpfen

Das Ehegattensplitting kommt für alle Paare nach der Heirat infrage. Die Steuerlast wird durch das Zusammenrechnen der Einkünfte des Paares ermittelt, das Paar wird also zusammen veranlagt. Nur auf die Hälfte dieser errechneten und abgerundeten Summe müssen Steuern gezahlt werden. Dieser errechnete Steuerbetrag wird anschließend verdoppelt und ergibt die zu zahlende Einkommensteuer. Finanzielle Vorteile bringt das Splitting vor allem nach der Hochzeit von Partnern, die ein sehr unterschiedlich hohes Einkommen haben und die steuerlich in die Klassen 3 und 5 eingruppiert worden sind. Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer so, als würden die Eheleute dasselbe Einkommen beziehen. Zu beachten ist dabei, dass heterosexuelle Paare nur vom Ehegattensplitting profitieren, wenn sie heiraten. Das Eintragen lassen von Lebenspartnerschaften bleibt homosexuellen Paaren vorbehalten, die ebenfalls von der gemeinsamen Veranlagung bei der Einkommenssteuerermittlung profitieren wollen.

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Wo und wie die Steuerklasse nach der Hochzeit ändern?

Die Steuerklasse nach der Heirat zu wechseln, ist so einfach wie nie. Durch das Verfahren „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) wird nach der Hochzeit automatisch durch die Meldestelle die Lohnsteuerklasse und die Identifikationsnummer der frisch Vermählten an das Finanzamt übermittelt. Der Arbeitgeber kann diese Daten danach ebenfalls problemlos abrufen. Zur Beantragung eines Steuerklassenwechsels muss lediglich das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ ausgefüllt, von beiden Ehepartnern unterschrieben und beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Die Antragstellung ist kostenlos und der Steuerklassenwechsel wird nach der Heirat, spätestens im Folgemonat nach Antragstellung, wirksam. Die Frist für den Wechsel innerhalb eines laufenden Jahres läuft jeweils bis zum 30.11. Rückwirkend ist der Wechsel nicht gültig. Daher ist es vorteilhaft, dass sich Paare bereits vor der Hochzeit informieren, in welche Einkommensteuerklasse sie wechseln wollen.

In der Regel ist nur ein einmaliger Wechsel in einem Jahr möglich. Nur in besonderen Ausnahmefällen, wie Arbeitslosigkeit oder Neuanstellung, dauerhafte Trennung des Paares oder Tod eines Partners ist eine erneute Änderung möglich.

Steuervorteil ausnutzen

Wenn absehbar ist, dass ein Ehepartner in naher Zukunft Arbeitslosengeld oder Elterngeld beziehen wird, dann kann es sich durchaus auch lohnen, die Steuerklasse zu wechseln. Diese Lohnersatzleistungen werden immer auf Basis des Nettoeinkommens berechnet, das ein Arbeitnehmer zuvor verdient hat. Wer daher rechtzeitig in die Klasse 3 wechselt, hat von den Leistungen deutlich mehr zur Verfügung. Um die vollen Steuervorteile ausschöpfen zu können, muss die Einkommensteuerklasse mindestens 7 Monate vor Bezug der Leistungen gültig sein. Generell gilt, wer sich informiert, vorausschauend plant und sich auch vor einem eventuellen Wechsel nicht scheut, der kann mit der cleveren Zuordnung zu den Einkommensteuerklassen bares Geld sparen.


Bildquellen:
Beitragsbild | © beeboys – stock.adobe.com
Lohnsteuerkarte | © Björn Wylezich – stock.adobe.com
Zusammenveranlagung | © Thomas Francois – stock.adobe.com

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