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Die perfekte Gelegenheit

Verlobung dem Arbeitgeber melden

junge-Frau-spricht-mit-Vorgesetztem - Verlobung dem Arbeitgeber melden

« Notwendigkeit oder freiwillige Entscheidung? »

Hand aufs Herz: In Liebesdingen Gefühlen zu folgen gehört zu den schönsten Dingen im Leben. Doch Emotionen sollten den Verstand nicht überlagern. Nach dem erfolgreichen Antrag ist der Weg zur Hochzeit gepflastert mit allerhand Vorbereitungen, die trotz des Liebestaumels ganze Konzentration erfordern. Dazu gesellt sich die Frage, ob man Freunden und Bekannten gleich von dem freudigen Ereignis erzählen oder noch abwarten sollte. Und wie sieht es auf der Arbeit aus? Muss man die Verlobung dem Arbeitgeber melden?

Verliebt, verlobt, verdammt: wem sag‘ ich’s?

Wie verlobt man sich? Diese Frage ist einfach zu beantworten. Nachdem Hochzeitsantrag, der im glücklichen Fall mit ja beantwortet wird, ist die Verlobung bereits vollzogen. Wie der Antrag aussehen kann, ist dabei eine ganz persönliche Entscheidung. Vom Klassiker „Heiratsantrag im Restaurant“ bis hin zu ausgefallenen Ideen wie einem Flugzeug mit Textbanner gibt es Möglichkeiten in Hülle und Fülle, mit denen man um die Hand der Liebsten anhalten kann.

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Sehr gerne möchten viele Paare die frohe Kunde dann auch gleich verbreiten. Doch manchmal kann es besser sein, damit zunächst noch zurückzuhalten. Wer sind die ersten, die von der künftigen Hochzeit erfahren dürfen? Die Eltern? Der beste Freund oder die beste Freundin? Und wie sieht es mit der Verlobung rechtlich aus? Muss man die Verlobung dem Arbeitgeber melden und andere gesetzliche Vorgaben beachten? Fragen über Fragen schwirren die Gedanken im Kopf umher.

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Privat und beruflich: Verschwimmen ist vorprogrammiert

Den Heiratsantrag geheim zu halten ist nicht immer einfach – allein wegen des traditionell dazugehörigen und Verdacht erweckenden Verlobungsrings. Klar! Man kann den Ring ablegen, solange die Botschaft reif für die Allgemeinheit ist. Aber dann gibt es ja noch den Unterschied zwischen Freunden und Arbeitskollegen. Vielleicht sollen nahestehende Menschen viel früher über den Verlobungsstand Bescheid wissen als der Kollegenkreis. Anderseits verschwimmen oftmals diese Grenzen, wenn man zu manchen Kollegen freundschaftlichen Kontakt hegt und mit ihnen privat etwas unternimmt. Ein ständiger Austausch unter vorgehaltener Hand und das selektive Geheimhalten vor manchen Arbeitskollegen und dem Chef geht oft nicht lange gut, vor allem in eher kleineren Firmen, wo direkter Kontakt zum Arbeitgeber besteht. Einmal versehentlich in der Kaffeepause verplaudert und schon macht die Neuigkeit ihre Runde. Auch über Social Media verbreitet sie sich oft eiligst. Ist es unter diesen Bedingungen nicht besser, die Verlobung dem Arbeitgeber zu melden?

Junges Paar macht Selfie nach Verlobung

Offenheit gegenüber dem Arbeitgeber kontra private Angelegenheit

Eine rechtliche Verpflichtung, die Verlobung dem Arbeitgeber zu melden, besteht nicht. Es liegt im Ermessen jedes einzelnen Arbeitnehmers, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Bekanntgabe stattfindet. Es liegt auf der Hand, dass es nicht gerade förderlich für das Arbeitsklima ist, wenn der Chef über Dritte von den eigenen Zukunftsplanungen erfährt oder erst durch einen geänderten Nachnamen. Die angespannte Stimmung, wenn nur ein Teil der Kollegen informiert ist, kann anstrengend werden. Hier passt das Bild des Steins, der vom Herzen fällt, wenn endlich geredet werden darf und nicht mehr geheim gehalten werden muss. Ob es sinnvoll ist, unter solchen Voraussetzungen zu arbeiten, gilt es einzeln abzuwägen. Nicht zuletzt ist ein Verlobungsring auch im beruflichen Umfeld deutliches Indiz für eine bevorstehende Heirat. Fällt er auf, liegt Unausgesprochenes und daraus resultierende Unsicherheit in der Luft.

Chef und Mitarbeiter geben sich freundschaftlich die Hand - Verlobung dem Arbeitgeber melden

Planungssicherheit für beide Seiten

Die Verlobung beim Arbeitgeber zu melden, ist nicht nur für seine, sondern auch für die eigene Planungssicherheit ein großes Plus. Vertraglich festgelegter Sonderurlaub für Familienereignisse wie die eigene Hochzeit oder längerer Urlaub für Flitterwochen können frühzeitig eingereicht und vom Arbeitgeber genehmigt werden. Ein informierter und vorbereiteter Chef, der weiß, was geplant ist, kann besonnen und wohlgesonnener agieren als einer, der alles aus heiterem Himmel erfährt.

Heikel wird das Thema bei befristeten Arbeitsverträgen oder bei Arbeitnehmern, die sich in der Probezeit befinden. Vielleicht ist die ein oder andere vorgegebene betriebsbedingte Kündigung oder die nicht durchgeführte personelle Veränderung einem mitgeteilten Verlöbnis geschuldet. Der Gedankengang eines Arbeitgebers, dass nach dem Verlöbnis bei einer weiblichen Mitarbeiterin die Hochzeits- und Familienplanung im Vordergrund und somit Ausfälle im Raum stehen, ist diskriminierend, aber nicht abwegig.

Junge Chefin scheint erschoepft - vielleicht hat eine wichtige Mitarbeiterin gekuendigt - Verlobung dem Arbeitgeber melden

Dem jeweiligen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis entsprechend gilt es abzuwägen, welche Vorgehensweise – ob Geheimhaltung oder Bekanntgabe – die richtige Methode ist. Steht der Entschluss zur Zurückhaltung bis zuletzt fest, muss der Personalabteilung die Hochzeit bzw. eine eventuell mit ihr einhergehende Namensänderung mitgeteilt werden, um Umstände und Unmut zu vermeiden.

Was bedeutet es, verlobt zu sein? Was ist eine Verlobung rechtlich gesehen?

Nüchtern betrachtet ist das Verlöbnis ab dem Zeitpunkt, an dem der Heiratsantrag mit Ja beantwortet wurde, ein mündlicher Vertrag, der das Erbrecht aber nicht ändert und keine Berechtigung auf Auskunft im Krankenhaus mit sich bringt. Der rechtliche Status der Beziehung ändert sich jedoch dahingehend, dass das Gesetz ein Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte vor Gericht vorsieht. Es kann frei entschieden werden, ob eine Aussage im Hinblick auf eine Tat, derer der Partner beschuldigt wird, gemacht oder verweigert wird.

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Grundsätzlich gilt: In Deutschland gibt es keine rechtliche Grundlage für eine Verlobung und wenig rechtliche Folgen. Es ist ein gegenseitiges, mündliches Versprechen, den Bund der Ehe einzugehen, das rechtlich nicht bindend und nicht einzuklagen ist. Die Verlobung dem Arbeitgeber zu melden oder an anderen öffentlichen Stellen eine Meldung machen zu müssen, entfällt folglich. Weitere Änderungen im Rechtsstatus ergeben sich vor dem Gesetz erst mit der Eheschließung.


Bildquellen:
Beitragsbild (junge Frau sitzt beim Chef): © Mangostar – stock.adobe.com
Junge Frau zeigt ihren Freundinnen den Verlobungsring: © Syda Productions – stock.adobe.com
Paar macht anlässlich der Verlobung ein Selfie: © New Africa – stock.adobe.com
Chef und Angestellter beim freundlichen Handschlag: © Bojan – stock.adobe.com
Junge Frau in Chefsessel wirkt deprimiert: © deagreez – stock.adobe.com

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