« Welche rechtlichen Folgen ergeben sich? »
Zuerst die standesamtliche Trauung, dann die kirchliche Hochzeit – so sieht der klassische Weg zum Eheversprechen aus. Ihn gehen Jahr für Jahr viele Paare. Doch ist auch nur eine kirchliche Trauung ohne Standesamt möglich? Hier erfahren Sie, welche rechtlichen Vorschriften für diese Art der Eheschließung gelten.
Die Tradition besagt
Normalerweise lässt sich ein Paar, nachdem es beschlossen hat zu heiraten, standesamtlich trauen. Damit ist die geschlossene Ehe rechtsgültig mit all ihren Pflichten und Verpflichtungen. Aus der nichtehelichen Gemeinschaft werden Eheleute, die steuerliche Vergünstigungen genießen und von einer klar geregelten Erbfolge nach dem Ableben eines Partners ausgehen können. Der Tag der standesamtlichen Trauung wird dann auch als offizieller Hochzeitstag geführt. Ob eine kirchliche Hochzeitsfeier mit feierlichem Tausch der Trauringe oder eine andere freie Zeremonie angeschlossen wird oder nicht, ist für die Vermählten optional. Viele Paare entscheiden sich sogar dafür, nur standesamtlich zu heiraten. Doch für viele Verliebte gehört die kirchliche Trauung einfach dazu. Sie kann am selben Tag, am nächsten Tag, einige Wochen oder sogar Jahre später als die standesamtliche Hochzeit stattfinden. Aber wie sieht es damit aus, eine kirchliche Trauung ohne Standesamt-Hochzeit zu planen?
Der Bruch mit der Tradition: Kann man kirchlich heiraten ohne Standsamt?
Die gute Nachricht vorweg: Es ist möglich, nicht standesamtlich zu heiraten – zumindest bei der katholischen Kirche. Die schlechte Nachricht: Eine kirchliche Trauung ohne Standesamt geht oft nur mit Einschränkungen und Ausnahmeregelungen. Die katholische Kirche versteht die Ehe als Sakrament, eine vor Gott durchgeführte Handlung, die keiner staatlichen Bestätigung bedarf. Daher ist die ausschließliche Eheschließung vor Gott und ohne den Gang zum Standesamt in der katholischen Kirche eher möglich als in der evangelischen.
Die katholische Kirche schreibt allerdings vor, um ohne vorherige standesamtliche Hochzeit getraut zu werden, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu zählt, sich das "nihil obstat" (Nichts steht im Wege) des zuständigen Ortsbischofs einzuholen. Darin muss das Paar bestätigen, dass es ausschließlich die kirchliche Trauung wünscht und dass es keinerlei Rechtsansprüche aus der Eheschließung gegenüber dem Staat geltend machen wird. Weiterhin müssen die Gründe dargelegt werden, aus denen die Ablehnung der staatlich anerkannten Hochzeit durch das Standesamt hervorgehen. Zu erbitten ist das „nihil obstat“ über ein Formular, das bei der entsprechenden Diözese zum Download bereitsteht.
Ist eine kirchliche Trauung ohne Standesamt auch bei der evangelischen Kirche möglich?
Die evangelische Kirche traut nach traditioneller Auffassung immer noch keine Paare ohne vorherige Legitimation der Ehe auf dem Standesamt. Der Grund dafür ist, dass die evangelische Kirche die Ehe als weltliche Institution ansieht. Die Kirche sieht dabei als Aufgabe für sich, das Paar für seinen zukünftigen Lebensweg zu segnen und in ihrem Glauben für ihren gewählten Lebensweg zu zweit zu stärken. Alle rechtlichen und ökonomischen Aspekte der Ehe sollten ihrer Auffassung nach, nach weltlichem Recht geregelt sein. Sollten die Verlobten sich trotzdem dafür entscheiden, nur in der Kirche zu heiraten, müssen sie das mit dem zuständigen evangelischen Pfarramt abstimmen. In der Regel wird dann ein spezieller Gottesdienst für das Paar abgehalten und kein regulärer Traugottesdienst.
Kirchlich heiraten ohne Kirchenzugehörigkeit?
Als Voraussetzung für die kirchliche Eheschließung müssen in beiden Konfessionen mindestens ein oder sogar beide Partner Kirchenmitglied sein. Ist ein Ehepartner katholisch und der andere evangelisch, dann ist der Ehebund innerhalb einer kirchlichen Zeremonie meist kein Problem. Sind beide Partner nicht mehr in der Kirche, dann entfällt entsprechend die kirchliche Trauung.
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Rechtliche Vorschriften und Folgen der kirchlichen Trauung ohne Standesamt
Seit 2009 ist ein Gesetz in Kraft, das Personenstandsgesetz, das es Paaren erlaubt, auch ohne vorherige standesamtliche Eheschließung kirchlich zu heiraten. Davor machte sich ein Geistlicher strafbar, wenn er die Ehe allein auf kirchlicher Basis schloss.
Das Paar muss sich im Klaren darüber sein, dass nach einer ausschließlich kirchlichen Hochzeit ohne Standesamt-Trauung die Partnerschaft rechtlich immer noch als nichteheliche Gemeinschaft behandelt wird. Es werden weder Steuervergünstigungen gewährt, noch gibt es eine klar geregelte Erbfolge nach dem Tod eines der Partner. Auch für die Rentenversicherung gilt ein nicht standesamtlich verheiratetes Paar nicht als Ehepaar, sodass ebenfalls keine Witwenrente gezahlt werden würde.
Auch auf Sorgerechtsfragen kann sich eine nicht gesetzlich anerkannte Ehe ungünstig auswirken, da das Sorgerecht für gemeinsame Kinder allein bei der Mutter läge. Dem leiblichen Vater wird dieses ohne gesetzlich anerkannten Trauschein bei einer Trennung abgesprochen.
Ein weiterer Nachteil, der sich jedoch glücklicherweise einfach umgehen lässt, wäre die ärztliche Schweigepflicht gegenüber Nicht-Ehepartnern für Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Partners oder zu treffende Entscheidungen, die sich auf diesen unmittelbar auswirken. Mit einer Vorsorgevollmacht kann für diesen Zustand rechtliche Sicherheit geschaffen und eventuelle Probleme unkompliziert umgangen werden.
Mögliche Gründe, um ohne standesamtliche Hochzeit zu heiraten
Trotz aller möglichen Widrigkeiten einer kirchlichen Trauung ohne Standesamt, kann es durchaus sinnvoll sein, sich dafür zu entscheiden. Ist beispielsweise einer der Partner verwitwet und kann auf die Witwenrente nicht verzichten, kann es finanziell durchaus vorteilhafter sein, auf die standesamtliche Heirat zu verzichten. Nach standesamtlicher Trauung würde nur eine sogenannte Rentenabfindung für die Witwe oder den Witwer gezahlt, was als deutlicher finanzieller Nachteil enden könnte.
Auch Unterhaltsansprüche nach einer vorherigen Scheidung verfallen mit erneuter rechtsgültiger Trauung automatisch. Eine ausschließliche kirchliche Trauung kann da die Lösung sein, um diese nicht verfallen zu lassen. Mit einer kirchlichen Trauung ohne Standesamt gehen weder Rechte noch Pflichten einher, sodass alle vorgenannten Ansprüche erhalten bleiben können.