Beim Heiratsantrag mit Rosen, Champagner und natürlich dem funkelnden Verlobungsring als Hauptdarsteller schweben Liebespaare natürlich auf Wolke sieben. Dass sich dieser Zustand einmal ändern könnte, daran möchte man gar nicht denken. Was aber, wenn genau das doch passiert und die Liebe erlischt? Trennen sich Verlobte, gehen damit einige Konsequenzen einher. Besonders die Frage, ob man den Verlobungsring nach der Trennung zurückgeben muss, treibt viele ehemalige Paare um. Wie die rechtliche Regelung aussieht und wem der Ring nach der Trennung zusteht, erklären wir in diesem Artikel.
Rechtliche Auswirkungen einer Verlobung
Die Vorstellung, ein Heiratsversprechen nicht nur romantisch mit einem Ring, sondern auch formal mit einem schriftlichen Vertrag zu bestätigen, klingt mehr als merkwürdig. Und so ist es auch: Um sich zu verloben, ist ein schlichtes und mündlich ausgesprochenes: "Ja, ich will" völlig ausreichend. Auch eine SMS beziehungsweise eine WhatsApp-Nachricht sind übrigens ausreichend, um die Verlobung rechtskräftig werden zu lassen. Eine Voraussetzung, um sich verloben zu können, gibt es im deutschen Recht allerdings dennoch. Männer und Frauen, die sich verloben möchten, müssen ehefähig sein. Demzufolge können sich nur Paare verloben, bei denen beide Partner volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sind. Ein weiteres Ausschlusskriterium ist es, wenn einer oder beide der Partner bereits anderweitig verlobt oder noch verheiratet sind. Im letzten Fall wird das Verlöbnis erst nach der Scheidung wirksam beziehungsweise rechtskräftig.
Die genaue Bedeutung einer Verlobung
Paare, die sich miteinander verloben, versprechen sich damit, zu einem späteren Zeitpunkt die Ehe einzugehen: Ein angenommener Heiratsantrag ist demnach faktisch ein Eheversprechen. Wann die Hochzeit erfolgt, spielt dabei keine Rolle. Die meisten Paare heiraten innerhalb eines Jahres, es gibt aber auch viele, die sich damit deutlich länger Zeit lassen. Und es gibt natürlich auch verliebte Paare, die gar nicht schnell genug vor den Standesbeamten und den Traualtar treten können. Jeder so, wie er es als richtig empfindet!
Im Gegensatz zu Eheleuten haben Verlobte allerdings noch keinerlei Vorteile, was Steuer- und Erbrecht angeht. Auch auf Auskünfte im Krankenhaus, beispielsweise nach einem Unfall oder bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung, haben Verlobte im Gegensatz zu Eheleuten kein Anrecht. Strafrechtlich sieht die Sache allerdings ein bisschen anders aus. Niemand muss aussagen, wenn der oder die Verlobte im Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben. Hier greift das in der Strafprozessordnung verankerte Zeugnisverweigerungsrecht.
Wenn die Trennung unvermeidlich ist
Wer sich als Paar aus unterschiedlichen Gründen plötzlich die Ehe miteinander nicht mehr vorstellen kann, hat natürlich immer die Möglichkeit zur Trennung und kann die Verlobung wieder auflösen. Das ist zu jedem Zeitpunkt möglich, direkt nach der Verlobung oder auch kurz vor der Hochzeit. Rechtliche Schritte oder Beglaubigungen sind dazu nicht notwendig, zudem sind keine Formvorschriften einzuhalten. Vielmehr kann das Heiratsversprechen so einfach wieder gelöst werden, wie es geschlossen wurde: mündlich. Beweggründe zum Auflösen des Verlöbnisses müssen nicht genannt werden. Entschließen sich Paare gemeinsam dazu, einander doch nicht zu heiraten, wird das als Entlobung bezeichnet. Bekommt nur einer der Partner kalte Füße und macht einen Rückzieher, handelt es sich um einen Rücktritt vom Eheversprechen. Beides klingt unromantisch, kann aber besser sein, als eine Ehe einzugehen, von der man nicht vollends überzeugt ist oder sich im schlimmsten Fall gezwungen sieht.
Geschenke für Verlobte: Der Ring als Klassiker
Wie schön funkelt der Verlobungsring doch an der Hand und wird stolz allen Verwandten, Freunden und Kollegen präsentiert! Ein Solitärring mit einem wundervollen Diamanten und je nach Vorliebe und Budget aus Silber, Gold oder Platin angefertigt, gehört zu einem Heiratsantrag dazu und macht den großen Moment noch einzigartiger. Wird das Heiratsversprechen aber aufgelöst, kommt selbstverständlich die Frage danach auf, was mit dem Verlobungsring nach der Trennung eigentlich passiert. Tragen wird man ihn wohl nicht mehr wollen, aber darf die Verlobte den Ring einfach behalten? Oder hat der Mann Anspruch auf die Rückgabe der Geschenke zur Verlobung, da er auch finanziell dafür aufgekommen ist?
Wem gehört der Verlobungsring nach der Trennung?
Es gibt leider schlechte Nachrichten für alle, die den Verlobungsring nach der Trennung behalten und vielleicht sogar verkaufen möchten. Rein vom rechtlichen Standpunkt aus muss der Ring an den Partner zurückgeben werden, der ihn bezahlt hat. Auch, wer aufgrund des emotionalen Wertes sehr an seinem Verlobungsring hängt, kann allenfalls auf Verständnis und ein Entgegenkommen des Partners hoffen, hat aber keinen Anspruch auf den Schmuck. Dabei macht es übrigens keinen Unterschied, wer vom Eheversprechen zurückgetreten ist. Und auch alle anderen Geschenke für Verlobte bilden bei dieser Regelung keine Ausnahme.
Pflicht zur Rückgabe
Jeder Verlobte kann vom Partner nach dem Auflösen des Heiratsversprechens die Rückgabe von Geschenken fordern, die zur Verlobung gemacht wurden. Andere Geschenke, beispielsweise zum Geburtstag oder zu Weihnachten, fallen nicht unter diese Regelung und können dementsprechend nicht zurückgefordert werden, wenn die Hochzeit nicht zustande kommt. Anders ausgedrückt bedeutet das, dass man den Verlobungsring nach der Trennung zurückgeben muss und er dem ursprünglichen Käufer gehört. Dieser kann dann nach der Rückgabe mit dem Ring machen, was er möchte. Dass allerdings der Juwelier einen gravierten Verlobungsring zurücknimmt, ist doch mehr als unwahrscheinlich.
Eine Ausnahme gibt es dann, wenn der luxuriöse Verlobungsring während der Verlobungszeit abhandengekommen ist, beispielsweise durch Diebstahl oder auch, weil die Trägerin ihn verloren hat. Dann kann der Ring nach der Trennung nicht vom Partner zurückgefordert werden, was sowieso nur durch eine Ausgleichszahlung möglich wäre.
Die Sache mit dem Schadensersatz
Nicht nur der Antragsring spielt eine Rolle, wenn sich verlobte Paare vor der Eheschließung trennen. Je nachdem, wie weit die Vorbereitungen für die Hochzeit schon vorangeschritten waren, wurden schon Eheringe gekauft, eine Location für die Hochzeitsfeier gebucht und Geld für andere Dinge wie das Hochzeitskleid, die Papeterie oder Dekorationen ausgegeben. Dann steht dem, der dafür bezahlt hat, im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in vielen Fällen Schadensersatz zu. Allerdings nur dann, wenn die Verlobung einseitig aufgelöst wurde und wenn die Ansprüche innerhalb einer Frist von drei Jahren geltend gemacht werden. Auch Ausgaben, die bereits von den Eltern getätigt wurden, können unter diese Regelung fallen. Eine Ausnahme davon besteht, wenn die Trennung aus einem "guten Grund" erfolgte, zum Beispiel weil Sie Ihrem Partner fremdgegangen sind und er deshalb auf der Trennung bestanden hat. In diesem Fall kann kein Geld zurückgefordert werden.
Unromantische Verbindlichkeit – ein Fazit
Wer sich vor der Hochzeit trennt und sich somit entlobt oder einvernehmlich das Eheversprechen auflöst, hat rein rechtlich keine schwerwiegenden Konsequenzen zu befürchten. Wem gehört der Verlobungsring nach der Trennung? Diese Frage beantwortet die Gesetzeslage ganz eindeutig. Alle Geschenke für Verlobte, vorrangig natürlich der Ring zum Hochzeitsantrag, müssen zurückgegeben werden. Der Zwang zur Rückgabe des Verlobungsrings ist verbindlich und gesetzlich fest verankert.
Leider auch dann, wenn Sie emotional sehr an dem Schmuckstück hängen und es gerne behalten würden. Sind beide Partner natürlich damit einverstanden, dass der Ring nicht zurückgegeben werden muss, ist das kein Problem und individuell untereinander zu regeln - mitunter eventuell auch mit einer Rückzahlung in Form von Geld.
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